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Was ändert sich für Unternehmen bzgl. der CSRD?
Am 26. Februar hat die EU-Kommission im Rahmen des EU-Omnibus-Vorschlags Anpassungen für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem die
CSRD und die EU-Taxonomie und sehen auch eine Verschiebung der Berichtspflichten sowie angepasste
Schwellenwerte vor.
Weniger Bürokratie, mehr Klarheit für KMU – das ist das Ziel des neuen Omnibus-Pakets der EU-Kommission. Erfahren Sie, wie sich Berichtspflichten vereinheitlichen sollen, welche Erleichterungen für kleine - und mittelständische Unternehmen vorgesehen sind – und welche Rolle der VSME künftig spielt.
Unser Experte zeigt Ihnen in diesem Webcast: